Aufgaben einer Schulbegleitung

Aufgaben allgemein:

  • Begleitung und Orientierungsstütze im Schullalltag, z.B. Schulwegbegleitung, Orientierung im und am Schulgebäude, beim Wechsel von Räumlichkeiten
  • Kooperation mit den Lehrkräften
  • Unterstützung hinsichtlich des Verstehens, Akzeptierens, Einhaltens, Wiederholens und Übens von Regeln, z.B. der Schulordnung und der Klassenregeln
  • Je nach Bedarf die angemessene Begleitung und/oder Strukturierung der Pausen, z.B. Deeskalationshilfe, Förderung sozialer Kontakte zu MitSchüler/-innen
  • ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Toilettengängen und/oder der Hygiene (In Pflegesituationen ist die Intimsphäre der Schüler/-innen unbedingt zu wahren!)
  • Kommunikationshilfe zwischen Mitschüler/-innen, Lehrer/-innen, Eltern/Sorgeberechtigten und dem Kind
  • Begleitung beim Entwicklungsprozess hinsichtlich Selbstkontrolle und Selbstwahrnehmung
  • Deeskalationshilfe in Krisen-/Stresssituationen
  • Stärkung von Selbstsicherheit, Selbstvertrauen und Selbstwahrnehmung
  • Schaffung eines Vertrauensverhältnisses durch eine zuverlässige und stärkende Begleitung
  • in Absprache mit dem Kostenträger, Träger und der Schule die Teilnahme an Planungs- und Reflexionsgesprächen sowie das Verfassen von Entwicklungsberichten

Aufgaben im Unterricht:

  • Begleitung in allen Unterrichtsphasen, je nach Absprache mit den Lehrkräften orientiert am individuellen Bedarf des/der Schüler/-in
  • Unterstützung des/der Schüler/-in bezüglich notwendiger Arbeitsschritte, des Arbeitsverhaltens, der Verrichtung lebenspraktischer Tätigkeiten, des Lerntempos und der Kommunikation im Unterricht
  • Hilfestellung beim Wechsel der Sozialform, des Unterrichtsraumes und bei Gruppen-/Partnerarbeit
  • Unterstützung bezüglich Motivation, Frustration und Konzentration, ggf. Umsetzung von eingeführten Hilfemaßnahmen
  • ggf. Aufgreifen und Anpassen von Aufgabenstellungen in Absprache mit den Lehrkräften
  • Unterstützung bei der Einübung von Ordnungs- und Strukturprinzipien
  • Begleitung und Ermöglichung von Rückzugsmöglichkeiten bei Überforderung sowie die Rückführung in die Großgruppe
  • Begleitung fremdbestimmter „Auszeiten“ sowie Hilfestellung in Konfliktsituationen
  • Empathie für die Situation des/der Schüler/-in

Was gehört nicht zu den Aufgaben von einer Schulbegleitung?

  • Schulbegleiter/-innen sind keine ZweitLehrer/-innen! Die Unterrichtung und/oder sonderpädagogische Förderung ist demnach immer Aufgabe der verantwortlichen Lehrkräfte. Schulbegleiter/-innen unterstützen den/die Schüler/-in darin, die von den Lehrern erteilten Aufgaben bestmöglich zu erfüllen
  • die ausschließliche Entlastung der Lehrkräfte
  • die Unterstützung der Lerngruppe oder anderer Schüler/-innen
  • die Aufsichtspflicht, Bewachung oder Zwangsmaßnahmen von Schüler/- innen
  • die Trennung des/der Schülers/-in von der Lerngruppe muss immer eine Lehrermaßnahme sein
  • die Kompensierung baulicher Maßnahmen oder anderer, für eine gelingende Beschulung notwendige sachbezogene oder räumliche Mittel